Pensionsangelegenheiten

Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen am Gemeindeamt Steegen auf.

Erforderliche Unterlagen:

Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Witwen- / Witwerpension: Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod.

Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen bzw. eventuell auch einen der an der Gemeindeamtstafel Steegen angeschlagenen Sprechtage zu besuchen !

SVS - Sozialversicherung der Selbständigen

PVA der Arbeiter und Angestellten

 

Zuständig