Melderecht

Die Meldepflicht trifft den Unterkunftnehmer!

Eine Anmeldung hat innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der neuen Unterkunft zu erfolgen!

Seit 01.03.2002 ist das Zentrale Melderegister in Betrieb. Das "ZMR" ist ein öffentliches Register, welches alle in Österreich mit Haupt- oder weiteren Wohnsitz gemeldeten Personen enthält. Für eine Anmeldung ist ein Abmeldezettel der letzten Wohnsitzgemeinde nicht mehr erforderlich. Zum Anmelden muss bei der Meldebehörde u.a. ein vollständig ausgefüllter Meldezettel, der zB bei der Meldebehörde kostenlos zur Verfügung steht, vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde gemeinsam mit der Anmeldung durchführen.

 

Mitzubringen:

 
  • 1 vollständig ausgefüllter Meldezettel (zB bei der Meldebehörde, per Internet etc. erhältlich) mit der Unterschrift des Unterkunftgebers bei Mietwohnungen
  • Ausweis (Reisepass, Personalausweise...)
  • Öffentliche Urkunden aus denen Familien- u. Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum u. -ort, Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgeht.

    Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich Meldeauskunft

Zuständig