Meldebestätigung

Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.

Gebühren:

  • Meldebestätigung unter Nutzung des ZMR: EUR 3,-- 
  • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: EUR 2,10

http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180300.html

Zuständig