Meldeauskunft - Adressen

Für die Zuständigkeit zur Erteilung einer Auskunft ist der Wohnsitz oder Aufenthalt dessen maßgeblich, der das Verlangen stellt.

Der Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft ist durch persönliches Erscheinen, schriftlich oder durch Boten zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist NICHT möglich!

Der Auskunftswerber hat seine Identität nachzuweisen:
  • amtliche Lichtbildausweise im Original oder in beglaubigter Kopie
    • Im Falle eines postalisch eingebrachten Antrages durch eine Urkunde, auf der die Identitätsdaten des Antragstellers aufscheinen (zB Personalausweis oder vergleichbare Dokumente) oder eine öffentlich beglaubigte Urkunde

       

      Verwaltungsabgaben:

      • bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
      • bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,30

      Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich  Meldeauskunft

 

Zuständig