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Seit dem Jahr 2002 wird die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr für Wohnobjekte nach Einwohnergleichwerten berechnet (1 EGW ab 1.1.2006 = 38 m³/Person/Jahr).
Der Grund ist einerseits der im Einzelfall sehr große Unterschied der Berechnungsgrundlage pro Person und andererseits der Umstand, dass der Großteil der Kosten auf die Bereitstellung der Anlage (Kläranlage, Kanäle) entfällt. Daher ist die Berechnung nach Einwohnergleichwerten gerechter und sozial ausgewogener.
Berechnungsbeispiel Kanalbenützungsgebühr vierteljährlich: (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.)
Für die Anschlussgebühr wird ebenso wie bei der Wasseranschlussgebühr die m²-Anzahl der Nutzfläche des Bauwerkes als Bemessungsgrundlage herangezogen. Je m² Nutzfläche werden € 25,27 (2024 € 24,55) exkl. Ust. berechnet. Die Mindestanschlussgebühr beträgt € 4.295,- (2024 € 4.174,-) exkl. Ust.