gemeinde@steegen.ooe.gv.at
+43 7276 2301
Startseite > BÜRGERSERVICE > Gebühren
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Gemeindeamt Steegen (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.Die Meldung hat zu enthalten:1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Der Meldung sind anzuschließen:
Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Gemeindeamt Steegen mittels Abmeldeformular zu melden.Bitte geben Sie die Hundemarke am Gemeindeamt Steegen persönlich zurück. Diese Regelung gilt nur für Hunde, die vor dem 1.12.2024 beim Gemeindeamt Steegen registriert wurden, ab dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Nähere Informationen finden Sie unter Hundeangelegenheiten