Hundeabgabe

Zuständig

Hundeabgabe je Hund jährlich .........................€ 50,--

Hundeabgabe für Wachhunde jährlich ...........€ 30,--



Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Gemeindeamt Steegen (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;

2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;

3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.


Der Meldung sind anzuschließen:

  • Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung;
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Polizze oder Bestätigung der Versicherung) für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro.  (Änderungen oder Wechsel der Versicherung sind ebenfalls zu melden)
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank  (kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden)
  • Bestätigung eines/einer Tierarztes/Tierärztin über Größe und Gewicht des Hundes (nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes, spätestens zwei Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann)
  • Bei großen Hunden (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) ist eine Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzuglegen. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung (nicht erforderlich für Hunde über 8 Jahre)


Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Gemeindeamt Steegen mittels Abmeldeformular zu melden.
Bitte geben Sie die Hundemarke am Gemeindeamt Steegen persönlich zurück. Diese Regelung gilt nur für Hunde, die vor dem 1.12.2024 beim Gemeindeamt Steegen registriert wurden, ab dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.




Nähere Informationen finden Sie unter Hundeangelegenheiten