Flächenwidmung

Der rechtskräftige Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Steegen können jederzeit während der Amtsstunden am Gemeindeamt Steegen eingesehen werden. Ebenso können Auszüge aus dem Flächenwidmungsplan angefordert werden. Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes sind beim Gemeindeamt Steegen, 4722 Peuerbach, Badergasse 5, einzureichen.

Beachten Sie bitte, dass das Örtlichen Entwicklungskonzept für einen Zeitraum von 10 Jahren und der Flächenwidmungsplan für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt wurden. Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2001.