Eheschließung

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 30,-- und 60,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig Standesamtsverband Peuerbach

Für die Gemeinde Steegen werden die Standesamts-Angelegenheiten durch den Standesamtsverband Peuerbach besorgt. Geschäftsstelle: Stadtamt Peuerbach, 4722 Peuerbach, Rathausplatz 1, zuständig für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.