Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25 OÖ Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige   
  • Plan des Bauvorhabens
  • Zuständig

    Formulare