Das neue Hundehaltegesetz 2024
Seit 1. Dezember 2024 ist das Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft. Das Land Oberösterreich informiert über die neue Regelungen.
Mehr dazu: https://hundehaltung-ooe.at/
Anmeldung eines Hundes
Sie können Ihren Hund persönlich im Bürgerservice in der Gemeinde Steegen anmelden.
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Gemeindeamt Steegen (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.
Erforderliche Daten:
- Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters der Hundehalterin(Hundehalter/in muss mindestens 16 Jahre sein)
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz des/der Vorbesitzer/in
Beizulegende Unterlagen:
- Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung;
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Polizze oder Bestätigung der Versicherung) für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro. (Änderungen oder Wechsel der Versicherung sind ebenfalls zu melden)
- Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden)
- Bestätigung eines/einer Tierarztes/Tierärztin über Größe und Gewicht des Hundes (nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes, spätestens zwei Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann)
- Bei großen Hunden (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) ist eine Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzuglegen. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung (nicht erforderlich für Hunde über 8 Jahre)
Hinweis:
Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den damit verbunden Folgewirkungen.
Spezielle Rassen:
Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Wichtig:
Bei Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz erfolgt eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskrichen, welche das Verwaltungsstrafverfahren durchführt.
Formular:
HundeANmeldung_Formular_NEU[2].docx herunterladen (0.06 MB)
Abmeldung eines Hundes
Sie können Ihren Hund persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Steegen abmelden.
Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Gemeindeamt Steegen mittels Abmeldeformular zu melden.
Bitte geben Sie die Hundemarke am Gemeindeamt Steegen persönlich zurück. Diese Regelung gilt nur für Hunde, die vor dem 1.12.2024 beim Gemeindeamt Steegen registriert wurden, ab dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Formular:
HundeABmeldung_Formular_NEU[2].docx herunterladen (0.05 MB)
Hundemarke:
Ab dem 1.12.2024 werden keine Hundemarken mehr ausgegeben. Folglich entfällt die Pflicht für Hunde, eine Hundemarke zu tragen.
Sachkunde-Kurse in Oberösterreich:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm
Aktuelle Kurse in der Region:
Sachkundenachweis_2024_Grieskirchen.png herunterladen (0.33 MB)
Sachkundenachweise_2025_Neumarkt.pdf herunterladen (0.57 MB)
Sachkundenachweis_2025_Kremsmünster.pdf herunterladen (0.66 MB)
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP):
Infoblatt_Alltagstauglichkeitsprüfung_ATP.pdf herunterladen (0.1 MB)
Weiterführende Links: